Lenk- und Ruhezeiten

Innerhalb der EU sind die Lenk- und Ruhezeiten in der Verordnung 561/2006 geregelt. Jeder LKW Fahrer und Fahrer von Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtbericht von über 3,5 Tonnen ist zur Einhaltung dieser Verordnung verpflichtet. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Fahrzeug zum gewerblichen Zweck genutzt wird oder gemietet ist. Die Erfassung der Zeiten erfolgt automatisch über ein so genanntes EG-Kontrollgerät.

Die zulässige Höchstlenkzeit an einem Tag sind 9 Stunden, es ist jedoch möglich 2 Mal pro Woche auf 10 Stunden auszuweiten. Zur Lenkzeit gehört alles was hinter dem Steuer anfällt, auch Stopps an Ampeln, Grenzübergängen, Bahnschranken und Anderem. Pausen, bei denen der Fahrer seinen Platz am Lenkrad verlässt, gehören wiederum nicht zur Lenkzeit. Nach spätestens 4,5 Stunden zusammenhängender Fahrzeit muss der Fahrer unterbrechen und mindestens 45 Minuten Pause machen. Innerhalb einer Woche beträgt die zulässige Lenkzeit höchstens 56 Stunden. Hier ist zu beachten, dass die summierte Lenkzeit von zwei aufeinander folgenden Wochen 90 Stunden nicht überschreiten darf.

In den Ruhezeiten kann der Fahrer eine bestimmte Zeit lang ununterbrochen frei über seine Zeit verfügen. Die tägliche Ruhezeit beläuft sich auf 11 Stunden, die wöchentliche auf mindestens 45 Stunden.

All diese Richtlinien müssen Sie sowohl im gewerblichen Bereich, als auch bei gemieteten LKW beachten, wenn sich das Gewicht des Fahrzeugs auf über 3,5 Tonnen beläuft.

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