Lenk- und Ruhezeiten

Innerhalb der EU sind die Lenk- und Ruhezeiten in der Verordnung 561/2006 geregelt. Jeder LKW Fahrer und Fahrer von Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtbericht von über 3,5 Tonnen ist zur Einhaltung dieser Verordnung verpflichtet. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Fahrzeug zum gewerblichen Zweck genutzt wird oder gemietet ist. Die Erfassung der Zeiten erfolgt…

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