Sperrmüll

Jeder gemeldete Bürger einer Kommune oder Gemeinde hat das Recht, alle Abfälle, die für die Restabfalltonne zu groß und sperrig sind, per Sperrmüll abholen zu lassen. Zu diesen Gegenständen gehören

  • Möbel
  • Teppiche und andere Bodenbeläge, die nicht verklebt sind, sowie Laminat
  • Matratzen
  • Holz aus dem Innenbereich einer Wohnung oder eines Hauses
  • Schrott wie Fahrräder, alte Kinderwägen oder ähnliche Gegenstände
  • Fensterrahmen, Türrahmen, Türblätter, sofern diese aus Kunststoff sind
  • Kunststoffteile wie Dachrinnen, Rohre, Badewannen, Spülkästen

Nicht zu diesen Gegenständen gestellt werden, dürfen Elektrogeräte oder Gegenstände aus Metall. Dies wird separat von den o.g. Gegenständen abgeholt. Zu beachten ist auch, dass der Sperrmüll folgende Teile nicht enthalten darf.

  • Gegenstände, die länger als 2 m und schwerer als 75 kg sind
  • keine Kleinteile, die in eine normale Restmülltonne passen. Ausgenommen hiervon sind elektrische Kleingeräte, die bei einer Abholung von alten Elektrogeräten mit entsorgt werden können
  • keine alten Reifen
  • keine Abfälle aus dem Garten wie Laub, Äste etc.
  • keinerlei Bauschutt sowie Toilettenbecken und Waschbecken
  • keine Abfälle von Baustellen zu denen Bauholz, Fenster, Türen etc. gehören.

In der Regel ist eine Sperrmüllabholung pro Jahr kostenlos, sofern man Gebühren für eine Restmülltonne bezahlt. Es gibt aber auch diverse Städte, die eine Gebühr verlangen. Nähere Informationen erhält man dazu auf den jeweiligen Bürgerseite der Kommune im Internet.

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